Zum Hauptinhalt springen

Compliance - Hinweisgeberschutzsystem

Unser Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und Verdachtsmomente intern an eine beauftragte Fachanwaltskanzlei (Ombudsstelle) zu melden. Es sollte insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten (u.a. persönliches Gespräch mit Vorgesetzten, CIRS, Beschwerdeverfahren, Klärung durch jeweilige Beauftragte) nicht geeignet sind, solche Hinweise weiterzugeben.

Kontakt Ombudsstelle
RA Dr. iur. Niklas Auffermann | RA Sophia Hoffmeister
Tel.: 0049 30 318 685 933
E-Mail: meldestelle-diakonissenhaus@fs-pp.de 
Postalisch
c/o FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin

Alle Informationen zur Meldestelle finden Sie unter (Link).

Dort erreichen Sie auch die externe technische Kommunikationsplattform, über die Sie Hinweise auf (mögliche) Compliance-Verstöße, insbesondere Korruption abgeben können, wenn Sie anonym bleiben wollen.

Zudem steht es Ihnen frei, Hinweise auf mögliche Verstöße, die straf- bzw. bußgeldbewehrt sind oder mögliche Verstöße gegen nationale bzw. europäische Rechtsakte - gem. § 2 HinSchG - an die folgenden Bundesbehörden zu richten: 

Sollten Sie sich bei der Auswahl einer Ansprechperson nicht sicher sein oder haben Sie weitere Fragen zu Compliance, wenden Sie sich gerne an das zentrale Compliance-Management.
So erreichen Sie das zentrale Compliance-Management des EDBTL

Information zum Umgang mit Ihren Daten
Information zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung des EDBTL.